Rechtsprechung
LAG Sachsen, 12.04.1996 - 2 (4) Sa 102/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Betriebsbedingte Kündigungen durch Stelleneinsparungen im Haushaltsplan; Umfang der gerichtlichen Nachprüfung bei Durchführung eines Haushaltsbeschlusses ; Kündbarkeit bei Stelleneinsparung nach satzungsgemäßen Vorgaben; Umfang der Pflicht zur Anhörung des Personalrats; ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stelleneinsparung; Haushaltsplan; Körperschaft des öffentlichen Rechts ; Kündigung; Soziale Gesichtspunkte; Überhangskündigung; Vollbeschäftigte; Grundrecht; Mutter; Ausnahmeerkklärung; Besonderer Kündigungsschutgesetz; Ausspruch einer Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 13.12.1995 - 11 Ca 3713/95
- LAG Sachsen, 12.04.1996 - 2 (4) Sa 102/96
Papierfundstellen
- NZA-RR 1997, 9
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.11.1956 - GS 3/56
Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.1996 - 2 (4) Sa 102/96
Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung, wie hier, bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis im Sinne der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28. November 1956, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung, vgl. zum Beispiel weiter: BAG vom 04. Juni 1957, vom 21. Mai 1957, AP Nr. 27 und 31 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 03. Mai 1978, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8). - BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77
Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes …
Auszug aus LAG Sachsen, 12.04.1996 - 2 (4) Sa 102/96
Das Anbringen eines sogenannten KW-Vermerkes an einer Personalstelle in einem Haushaltsplan stellt jedenfalls dann kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar, wenn eine bestimmte oder bestimmbare Frist nicht angegeben wird (BAG vom 06. August 1978, BB 1979, 424;… KR-Etzel, 4. Auflage 1996, § 1 KSchG Rnr. 547).
- ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG
Fällt nach sozialwidriger Kündigung ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG) in den Zeitraum der Schwangerschaft der Betroffenen, so gilt der Sonderkündigungsschutz des § 9 Abs. 1 MuSchG für den Auflösungsantrag entsprechend (Anlehnung an Sächsisches LAG 12. April 1996 - 2 (4) Sa 102/96 - NZA-RR 1997, 9 = LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 [Leitsatz 3.]).Das folgt hier schon daraus, dass nach zutreffender Auffassung in der Instanzgerichtsbarkeit 47 S. Sächsisches LAG 12.4.1996 - 2 (4) Sa 102/96 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 = NZA-RR 1997, 9 = RzK I 5 c Nr. 71 [Leitsatz 3.]: "Art. 6 Abs. 4 GG gebietet es, die Regelung in § 9 Abs. 1 MuSchG zugunsten einer nach Ausspruch einer Kündigung schwanger gewordenen Frau für die Dauer der maßgebenden Schutzfrist auch auf den Lösungstatbestand nach § 9 Abs. 1 KSchG anzuwenden, unbeschadet der Möglichkeit der Ausnahmeerklärung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG".
S. Sächsisches LAG 12.4.1996 - 2 (4) Sa 102/96 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 = NZA-RR 1997, 9 = RzK I 5 c Nr. 71 [Leitsatz 3.]: "Art. 6 Abs. 4 GG gebietet es, die Regelung in § 9 Abs. 1 MuSchG zugunsten einer nach Ausspruch einer Kündigung schwanger gewordenen Frau für die Dauer der maßgebenden Schutzfrist auch auf den Lösungstatbestand nach § 9 Abs. 1 KSchG anzuwenden, unbeschadet der Möglichkeit der Ausnahmeerklärung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG".
47) S. Sächsisches LAG 12.4.1996 - 2 (4) Sa 102/96 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37 = NZA-RR 1997, 9 = RzK I 5 c Nr. 71 [Leitsatz 3.]: "Art. 6 Abs. 4 GG gebietet es, die Regelung in § 9 Abs. 1 MuSchG zugunsten einer nach Ausspruch einer Kündigung schwanger gewordenen Frau für die Dauer der maßgebenden Schutzfrist auch auf den Lösungstatbestand nach § 9 Abs. 1 KSchG anzuwenden, unbeschadet der Möglichkeit der Ausnahmeerklärung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG".
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers
Danach liegt ein Auflösungsgrund nicht vor, weil die Kammer es dahinstehen lassen kann, ob ein Auflösungsantrag gegenüber einer Schwangeren gestellt werden kann (vgl. dazu nur LAG Sachsen 12.04.1996 .- 2 (4) Sa 102/96 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37;… KR-Spilger, a.a.O., § 9 Rz. 77 m.w.N.).